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Kurz, Stefanie
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Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Co.
Vortrag in Eppelheim
Do.
26.03.2026 18:00
Uhr
Der Vortrag informiert über Sinn und Zweck der verschiedenen Regelungen und die Möglichkeit, eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet die rechtliche Vertretung durch die Eltern. Ab diesem Zeitpunkt hat kein Erwachsener automatisch eine Person an der Seite, die berechtigt ist, für ihn zu handeln oder ihn zu vertreten. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann in gesunden Tagen rechtzeitig rechtliche Vorsorge für das Alter, den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalles getroffen werden.
Auch die Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge wird erläutert.
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